Ein professioneller Umzug kostet Geld – aber der Staat beteiligt sich unter bestimmten Voraussetzungen daran. Abhängig davon, ob Ihr Umzug privat oder beruflich veranlasst ist, können Sie erhebliche Summen in Ihrer Steuererklärung geltend machen.
Beruflich veranlasste Umzüge
Wenn Sie umziehen, um Ihren Arbeitsweg erheblich zu verkürzen (mindestens 1 Stunde Zeitersparnis täglich) oder eine neue Stelle anzutreten, können Sie die gesamten Umzugskosten als Werbungskosten absetzen. Dazu gehören Speditionskosten, Fahrtkosten, doppelte Mietzahlungen und Maklergebühren für Mietobjekte.
Private Umzüge
Ziehen Sie aus privaten Gründen um, können Sie die Aufwendungen für die Dienstleistung unseres Umzugsunternehmens als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen. Hierbei können 20 % der Arbeits- und Fahrtkosten (maximal 4.000 € pro Jahr) direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Wichtig ist dabei, dass Sie eine Rechnung erhalten und den Betrag per Überweisung zahlen.